Die standesamtliche Trauung
Mit dem Inkrafttreten des Bassanini-Gesetzes, D.P.R. 28. Dezember 2000, Nr. 445, ist der Behördenweg für den Heiratsantrag in Italien deutlich einfacher geworden. Dank der Eigenerklärung besorgt nämlich die Gemeinde alle Unterlagen selbst. Das heisst nicht, dass man ein paar Tage vorher im Rathaus oder in der Kirche erscheinen und um eine Trauung bitten kann – natürlich muss man sich rechtzeitig kümmern, denn ein paar Formalitäten sind trotzdem zu erledigen.
Hier sind 5 Dinge, die ihr wissen müsst
Wo stellt man den Antrag?
Man meldet sich mit seinen Ausweisdokumenten beim Standesamt (Ufficio Matrimonio) der Gemeinde. Dort prüfen die Beamten, dass keine früheren Ehen bestehen und dass beide Beteiligten sich der Entscheidung wirklich bewusst sind, und bereiten alle Unterlagen für das Aufgebot vor.
Kann ich jemanden bevollmächtigen?
Zwischen Terminen und Arbeit reicht die Zeit nie, und seien wir ehrlich: Viele von uns sind ein bisschen allergisch gegen Ämter und delegieren gern. Kann man jemanden bevollmächtigen, um die standesamtliche Trauung zu beantragen? Ja! Es müssen nicht beide hingehen: Es genügt einer der beiden Verlobten mit einer formlosen Vollmacht für das Aufgebot, unterschrieben von der abwesenden Person, und einer Kopie ihres Ausweises. Sogar eine dritte Person kann hingehen, mit einer von beiden Brautleuten unterschriebenen Vollmacht und Kopien ihrer Ausweise.
Aufgebot
Ich erhebe Einspruch! Wie oft haben wir in Filmen den Einspruch gegen eine Hochzeit am Altar gesehen. In Italien ist das so geregelt: Das Aufgebot wird ausgehängt, um allen die Absicht der Verlobten zu heiraten bekannt zu machen, damit jeder mit Grund Einspruch erheben kann – natürlich nur, wenn ihm Hindernisse bekannt sind oder andere schwerwiegende, gesetzlich vorgesehene Gründe vorliegen. Das Aufgebot hängt 8 Tage lang in den Gemeinden der Verlobten aus.
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Nulla osta)
Wann wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt? Sie wird 3 Tage nach Ende des Aufgebots ausgestellt: Wurde kein Einspruch erhoben, stellt der Standesbeamte das „Nulla osta“ für die Ehe aus, in dem er erklärt, dass der Trauung zivilrechtlich nichts im Wege steht und die Verlobten innerhalb von 180 Tagen heiraten können – gerechnet ab Ende des Aufgebots, sonst verlieren die Unterlagen ihre Gültigkeit.
Kosten
Schauen wir, was die Beantragung der standesamtlichen Trauung kostet.
- Aufgebot: wenn beide Brautleute dort wohnen, 1 Stempelmarke zu 16 Euro.
- Aufgebot: wenn einer der beiden nicht dort wohnt, 2 Stempelmarken zu 16 Euro.
- Für eine Trauung in einer anderen Gemeinde 1 Stempelmarke zu 16 Euro
Häufige Fragen
Wo beantragt man die standesamtliche Trauung?
Beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde eines der beiden Brautleute, wo man das Aufgebot beantragt.
Kann man standesamtlich an einer privaten Location heiraten?
Ja, wenn die Gemeinde diese Location als Aussenstelle für standesamtliche Trauungen anerkannt hat. Fragt am besten beim Gemeindeamt nach, welche Orte zugelassen sind.
Wie früh sollte man sich um die standesamtliche Trauung kümmern?
Mindestens einige Monate vorher: Es braucht das Aufgebot und einen freien Termin der Gemeinde am gewünschten Datum. Genaue Fristen und Unterlagen sind mit der eigenen Gemeinde zu klären.




